Teilzeit-Abonnement
Das Teilzeit-Abonement wurde für Personen entwickelt, die in Teilzeit arbeiten.
- Personengebundene Karte (5 Jahre gültig)
- 5 Fahrten Abfahrt und 5 Fahrten Zielbahnhof innerhalb von 15 Tagen
- 1. oder 2. Klasse
- Ermäßigung auf den SNCB Autoparkplätzen
Seit dem 1. Februar 2025 wurde die gesetzliche Arbeitgeberbeteiligung für Abonnements zwischen Wohnort und Arbeitsplatz auf durchschnittlich 71,1%* festgelegt. Nach Erstattung durch Ihren Arbeitgeber zahlen Sie also nur noch 28,9% des Preises Ihres Abonnements.
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Verkaufsstellen
Praktische Hinweise
- Ihren elektronischen Personalausweis
- 6 € Ausstellungsgebühr für das Abonnement
Online:
- Melden Sie sich bei Ihrem Konto My SNCB an (oder legen Sie ein Konto an)
- Wählen Sie das Abonnement aus, das Sie verlängern möchten und verlängern Sie es
- Sie erhalten das Abonnement per Post
Im Bahnhof:
- Am Schalter
- Am Automaten
- Der Großteil Ihres Abonnements und Ihres Zuschlags ist gesetzlich verpflichtet, vom Arbeitgeber erstattet zu werden. So können Sie für durchschnittlich 28,20% der Kosten eines Abonnements der 2. Klasse unbegrenzt viele Züge zwischen Wohnung und Büro nutzen. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Drittzahler-Vertrag für das Pendeln mit der SNCB abschließt, müssen Sie nur Ihren eigenen Anteil beim Anauf bezahlen und müssen Sie nicht mehr den vollen Betrag vorschießen.
- Freie Fahrt zur Arbeit? Für Angestellte aus der Privatwirtschaft besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Abonnements, eventuell ergänzt mit einem kostenlosen STIB/MIVB-Zuschlag. Dies hängt davon ab, was Ihr Arbeitgeber anbietet. Um kostenlos zur Arbeit fahren zu können, muss Ihr Arbeitgeber einen Drittzahler-Vertrag mit der SNCB abschließen. Mitarbeiter des Föderalstaats können auch ein kostenloses Abonnement beantragen, eventuell ergänzt durch einen kostenlosen STIB/MIVB-Zuschlag.
- Wenn Ihr Arbeitgeber mit der SNCB einen Drittzahler-Vertrag für B-Parkplätze abgeschlossen hat, können Sie auf den gebührenpflichtigen B-Parkplätzen am Bahnhof ebenfalls völlig kostenlos parken (je nach Verfügbarkeit). Das Parken an (kleineren) Bahnhöfen ist oft kostenlos.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem HR- oder Mobilitätsmanager nach den Möglichkeiten.
- Sind Sie ein Arbeitgeber? Hier finden Sie alle Informationen über unsere Mobilitätslösungen.