Fahrscheinkontrollen und Bordpreis
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Sie müssen Ihr Ticket immer vor dem Einsteigen kaufen. Sie können es ganz einfach über einen unserer verschiedenen Vertriebskanäle (Website, SNCB-NMBS-App, Verkaufsautomaten, Schalter) kaufen.
Wenn Sie ohne gültigen Fahrschein in den Zug steigen oder wenn Sie zwar einen gültigen Fahrschein haben, dies aber nicht nachweisen können, ist der Zugbegleiter verpflichtet, eine „Feststellung einer Unregelmäßigkeit bei Fahrgästen (C170) zum festen Preis von 90 € auszustellen.
Sie können dann Ihre Reise fortsetzen, müssen jedoch Ihren Nachzahlungsbescheid innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
- Scannen Sie den QR-Code auf der Zahlungsbescheinigung, um online zu bezahlen
- Scannen Sie den QR-Code an einem Automaten (und bezahlen Sie sofort mit Karte).
- Begeben Sie sich zum Schalter.
Vermeiden Sie Geldstrafen und reisen Sie mit einem gültigen Fahrschein.
Bitte beachten Sie, dass Sie Einspruch einlegen können, um einen Feststellungsbericht über einen Verstoß C170 aufzuheben:
- Wenn Sie der Meinung sind, dass berechtigte Gründe Sie daran gehindert haben, vor dem Einsteigen ein Ticket zu kaufen, können Sie sich an den Kundendienst wenden, um die Strafe von 90 € aufzuheben. Sie müssen dann den Betrag des Tickets sowie die Bearbeitungsgebühren bezahlen.
- Wenn Sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte waren, dies aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht nachweisen konnten, haben Sie 14 Kalendertage (einschließlich des Datums der Fakten) Zeit, um mit Ihrer Fahrkarte oder Ihrem Abonnement, das am Tag des Vorfalls gültig war, sowie Ihrer am Tag des Vorfalls erstellten Feststellung von Unregelmäßigkeit C170, an einen Schalter Ihrer Wahl zu gehen um die Aufhebung Ihrer 90 € Geldbuße ohne jegliche Kosten zu erhalten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Zuschlag von 90 € nicht berechnet wird:
- für Produkte, die nicht in Verkaufsautomaten erhältlich sind;
- beim Einsteigen von einer Haltestelle ohne Fahrkartenschalter oder Automat;
- beim Einsteigen von einer Haltestelle aus, an dem das Verkaufssystem des Zugbegleiters anzeigt, dass der Verkaufsautomat außer Betrieb ist;
- bei einem allgemeinen Systemausfall;
- beim Zuschlag Brussels Airport für den Flughafen Brussels Airport – Zaventem;
- bei Fahrkarten von Maastricht, Maastricht Randwyck, Eijsden, Aachen aus und von oder nach Lille und jedem Bahnhof in Luxemburg.
Das Verkaufssystem der Zugbegleiter erkennt diese Fälle automatisch. Für den Fall, dass dennoch ein Zuschlag erhoben wird (z. B. ein vorübergehender Ausfall eines Automaten, der nicht vom zuständigen Verkaufssystem des Zugbegleiters erkannt wird), wenden Sie sich bitte über dieses Formular an den Kundendienst.